Gesetz über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zur Änderung bestimmter Gesetze
In Kürze wird das Gesetz über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zur Änderung bestimmter Gesetze geändert und aktualisiert. Erinnern wir uns daran, was im Rahmen dieses Gesetzes über die Elektromobilität in der Slowakei gesagt wurde.
Nach dem geltenden Gesetz müssen neue Nichtwohngebäude und erheblich renovierte bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen über mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge und die entsprechende Infrastruktur verfügen.
Nach geltendem Recht müssen neue Nichtwohngebäude und wesentlich renovierte Gebäude mit mehr als 10 Parkplätzen mit mindestens einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und entsprechender Infrastruktur ausgestattet werden.
Die Anforderungen gelten nicht:
(a) für Gebäude, für die vor dem 10. März 2021 ein Antrag auf Baugenehmigung oder ein Antrag auf Baugenehmigung zur Änderung des Gebäudes gestellt wird,
(b) für erheblich renovierte bestehende Gebäude, bei denen die Kosten für Ladestationen und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten der erheblichen Renovierung des Gebäudes übersteigen.
Jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen muss ab dem 1. Januar 2025 über mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen.
Unser Unternehmen UGV Chargers trägt aktiv dazu bei, die Ziele des Landes für Elektrofahrzeuge zu erreichen, indem es Unternehmen Schnell- und Langsamladestationen für Elektrofahrzeuge anbietet. Das vollständige Angebot finden Sie auf unserer Website – Link im Profil.
Welche Änderungen wird das neue Gesetz Ihrer Meinung nach im Bereich der Elektromobilität in der Slowakei bringen?